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Freundeskreis

Freundeskreis der ASBH-Stiftung

Die ASBH-Stiftung braucht Freunde.
Fördern auch Sie die Arbeit der ASBH-Stiftung durch Ihren Beitritt zum Freundeskreis.

Download Anmeldeformular Freundeskreis ASBH-Stiftung [5 KB]

Hintergrund
Der Freundeskreis der ASBH-Stiftung begleitet und unterstützt die Arbeit der Stiftung zum Wohl der Menschen mit der Behinderung Spina bifida und / oder Hydrocephalus.

Im Freundeskreis finden sich Menschen zusammen, denen es ein Anliegen ist, die Situation der Menschen mit dieser Beeinträchtigung zu verbessern.

Aufgaben des Freundeskreises
Der Freundeskreis unterstützt die Arbeit der Stiftung durch:

-Persönliche Kontakte, um den Bekanntheitsgrad zu fördern und ihre Aufgaben in der
Öffentlichkeit transparent zu machen.
-Die Mitglieder des Freundeskreises unterstützen die gemeinnützige Arbeit mit einer
freiwilligen jährlichen Zuwendung.

Organisation
Der Freundeskreis ist keine zusätzliche Institution, vielmehr soll er Bindeglied zwischen den Menschen mit Beeinträchtigung und der Stiftung sein.
Eine Vereinsmitgliedschaft oder eine andere Verpflichtung sind damit nicht verbunden.

Unsere Verbindung zum Freundeskreis
Als Freundin/Freund der Stiftung erhalten Sie:

Aktuelle Informationen zur Stiftung
Jahresbericht mit Projektplanung
Jährlicher Finanzbericht
Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) jährlich


Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung stehen dem Freundeskreis zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Aufnahme
Ihre Aufnahme in den Freundeskreis erfolgt formlos, indem Sie Ihre Zugehörigkeit und Ihre Bereitschaft
zu einer jährlichen Zuwendung von 50,00 € erklären, -von juristischen Personen erbitten wir 200,00 €. Natürlich können Sie gern auch einen höheren Betrag angeben, sie erleichtern die Arbeit der ASBH-Stiftung, wenn Sie ihr eine regelmäßige Spende per Lastschriftverfahren zukommen lassen.
Wir können dann unsere Projekte besser planen und Sie sparen uns Verwaltungskosten.
Sie können jederzeit formlos Ihren Austritt aus dem Freundeskreis erklären und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Die Finanzbehörden verlangen, dass wir Sie fragen, ob Sie spenden oder zustiften wollen. Während Zustiftungen in das Stiftungsvermögen eingehen, fließen Spenden dem laufenden Haushalt zu und sind zeitnah zu verwenden. Im Beitrittsformular können Sie dies durch ein Kreuzchen kennzeichnen.


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